Informationsvorlage - 2021/FAU/008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Information:

Die gemäß § 51 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) mit Datum vom 01.10.2020 für das Haushaltsjahr 2020 erlassene haushaltswirtschaftliche Sperre wird teilweise aufgehoben. Die Aufhebung erfolgt über eine Teilsumme in Höhe von 16.600 € und untergliedert sich in die Produktsachkonten:

  • 1.2.6.05/0202.785710Auszahlungen für BGA über 410 €13.000 €
    (Anschaffung Atemschutzgeräte für die FFw Faulenrost)
     
  • 5.5.3.00/0202.785710Auszahlungen für BGA über 410 €  1.200 €
    (Bank Friedhof Hungerstorf)
     
  • 5.4.1.00/0007.785300Umrüstung Straßenbeleuchtung Demzin  2.400 €

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Bei der Umsetzung der investiven Maßnahme „Kita-Sanierung“ mussten erhöhte Investitionskosten zunächst abgesichert werden. Nunmehr wurde durch den Hauptzuwendungsgeber eine erhöhte Förderung zugesichert, dass lediglich die erhöhten Eigenmittel abgesichert werden müssen.

 

Die frei werdenden Haushaltsmittel werden gemäß § 15 Absatz 3 GemHVO-Doppik M-V auf das Haushaltsjahr 2021 übertragen

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die frei werdenden Haushaltsmittel stehen für die o. g. Maßnahmen zur Verfügung.

 

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Anlagen

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