Beschlussvorlage - 2021/MC/057

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen bei der Beschaffung von Unterrichts- und Lernmitteln an Schulen in Trägerschaft der Stadt Malchin wird beschlossen.

Gleichzeitig wird die Satzung über die Festlegung des Grenzbetrages in der Stadt Malchin vom 18.03.1998 außer Kraft gesetzt.

 

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Im § 54 Absatz 2 Schulgesetz M-V heißt es:


„Für Gegenstände und Materialien, die im Unterricht bestimmter Fächer verarbeitet und danach von den Schülerinnen und Schülern verbraucht werden oder ihnen verbleiben, können Kostenbeiträge erhoben werden.“


Ermächtigungsgrundlage für die konkrete Umsetzung bildet die Grenzbetragsverordnung des Landes und eine städtische Satzung.
Nach der Grenzbetragsverordnung können 30,68 € (vorher 60,00 DM) als Maximalbetrag erhoben werden.

 

Die bisherige Satzung datiert aus dem Jahr 1998 und muss dringend aktualisiert werden.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine finanziellen Auswirkungen, da am Wert des Grenzbetrages keine Veränderungen vorgenommen werden.

Der Gesamtumfang der vereinnahmten Kostenbeiträge nimmt einen Wert von ca. 20.000 € ein. Eine weitere Absenkung kann aufgrund des vorliegenden Haushaltssicherungs-konzeptes nicht erfolgen.

 

 

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Anlagen

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