Beschlussvorlage - 2021/MC/061

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Bürgermeister wird ermächtigt in der Gesellschafterversammlung der WOGEMA mbH

folgenden Beschluss zur Gewinnverwendung im Rahmen des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 zu fassen:

Es werden 10.000 € (nach Steuern) vom Bilanzgewinn an die Gesellschafterin, Stadt Malchin, abgeführt und der verbleibende Betrag in die Gewinnrücklage eingestellt..

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Die Stadt Malchin ist 100%-ige Gesellschafterin der WOGEMA mbH.

Im § 75 Abs.1 KV M-V heißt es:

„ Die Unternehmen und Einrichtungen sind so zu führen, dass der öffentliche Zweck erfüllt

wird. Unternehmen sollen einen Ertrag für den Haushalt der Gemeinde abwerfen, soweit

dadurch die Erfüllung des öffentlichen Zwecks nicht beeinträchtigt wird…“

In der Aufsichtsratssitzung am 24.06.2021 wurde von einem Vertreter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Fidelis Revision GmbH mit Sitz in Waren der Jahresabschluss zum 31.12.2020 vorgestellt und ausführlich erläutert.

 

Der Jahresabschluss zum 31.12.2020 erhielt von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft den

uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
Der Bilanzgewinn der WOGEMA mbH zum 31.12.2020 beläuft sich auf einen Betrag von 1.058.717,62 €.

Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 24.06.2020 folgenden Beschluss gefasst:

Der Aufsichtsrat empfiehlt, von diesem Bilanzgewinn einen Betrag in Höhe von 335.051,25 € mit dem Verlustvortrag zu verrechnen, eine Summe von 11.880.01 (nach Steuern 10.000 €) an die Gesellschafterin auszuschütten und den Rest in Höhe von 711.786,36 € in die Gewinnrücklage einzustellen.

 

Der Ausschüttungsbetrag entspricht den Regelungen des Gesellschaftsvertrages.

Im Gesellschaftsvertrag heißt es: „Der ausgeschüttete Gewinnanteil soll 4 % der

Einzahlungen der Gesellschafter auf die Stammeinlage nicht übersteigen.“

Stammeinlage: 1.022.600 € x 4 % = 40.904,00 €

Die Erfüllung des öffentlichen Zwecks des Unternehmens ist nicht gefährdet und auch die

nach § 75 Abs.2 KV M-V geforderte marktübliche Verzinsung des Eigenkapitals ist

gewährleistet.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Sachkonto:

   Betrag

       €

Erg.-HH

Fin.-HH

(investiv)

einmalig

laufend

Bemerkungen

Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

01/6.2.6.00.473000

10.000,00 €

X

 

X

 

 

 

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