Beschlussvorlage - 2021/MC/059
Grunddaten
- Betreff:
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Festlegung eines Abschlages auf den Schulkostenbeitrag für das Schuljahr 2021/ 2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Stadt Malchin
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste und Finanzen
- Verantwortlicher:
- Frau M. Rißer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Malchin
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Entscheidung
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07.07.2021
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Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
Die Stadt Malchin erhebt als Schulträger einen Kostenbeitrag (Grenzbetrag) i. H. v. 30,68 Euro pro Schülerin und Schüler und Schuljahr.
Grundlage hierfür ist § 54 Absatz 2 Schulgesetz M-V, wonach gilt: „Für Gegenstände und Materialien, die im Unterricht bestimmter Fächer verarbeitet und danach von den Schülerinnen und Schülern verbraucht werden oder ihnen verbleiben, können Kostenbeiträge erhoben werden.“
Als Gesamtsumme der Einnahmen durch Grenzbeträge über beide Schulstandorte in Trägerschaft der Stadt Malchin wurden im Jahr 2021 ca. 20.000 Euro im städtischen Haushalt geplant.
Das vergangene Schuljahr 2020/2021 war geprägt von einem großen zeitlichen Anteil an „Homeschooling“. Dies bedeutet für Schüler und Eltern genau wie für die Lehrer eine Ausnahmesituation, die alle Familien vor besondere Herausforderungen stellt.
Diesem außerordentlichen Druck, den Familien dadurch erfahren haben, möchten wir den Abschlag auf die Höhe des zu erhebenden Grenzbetrages für das Schuljahr 2021/22 als positives Signal entgegensetzen.
Mit dieser finanziellen Entlastung möchten wir den geleisteten Kraftakt in vielen Familien anerkennen.
