Beschlussvorlage - 2021/BAS/024
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Basedow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Basedow
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Verantwortlicher:
- Herr R. Jennerjahn
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Basedow
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Entscheidung
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22.06.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Basedow beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Basedow für, die im beigefügten Übersichtsplan gekennzeichnete Änderungsfläche in einer Größe von ca. 18 ha.
Das Gebiet der 1. Änderung ist im rechtskräftigen F-Plan als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.
Auf einer am östlichen Ortsrand gelegenen Fläche soll überwiegend eine Wohnbaufläche ausgewiesen werden. Bestandteile des Plangebietes sollen auch zwei Flächen sein, die als „Fläche für Wald“ und als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ ausgewiesen werden sollen.
Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
§ 22 KV M-V
§§ 1-2 und 5 BauGB
Die Gemeinde Basedow verfügt seit dem 14.06.2009 über einen rechtswirksamen Flächen-nutzungsplan.
Ein privater Vorhabenträger möchte im Gebiet der 1. Änderung des F-Planes ein Wohngebiet entwickeln. Zur Schaffung von Baurecht ist die Änderung des F-Planes und die Aufstellung eines B-Planes erforderlich.
Gemäß § 1 Abs. 3 BauGB haben die Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Über die Erforderlichkeit entscheidet die Gemeinde nach § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB im Rahmen ihrer Planungshoheit.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Gemeinde Basedow entstehen keine Kosten. Die Finanzierung und Durchführung des Bauleitplanverfahrens obliegt der Agrar GmbH & Co KG Basedow als Vorhabenträger. Zwischen der Gemeinde Basedow und dem Vorhabenträger wird gemäß §§ 11 BauGB ein entsprechender Städtebaulicher Vertrag abgeschlossen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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722,6 kB
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