Beschlussvorlage - 2021/MC/052

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Jahresabschluss der Stadt Malchin zum 31.12.2019 wird gemäß § 60 Abs.5 Satz 1 KV M-V festgestellt.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Stadt Malchin zum 31.12.2019 gemäß §§ 3, 3a Kommunalprüfungsgesetz M-V (KPG M-V) in seiner Sitzung am 11.05.2021 geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in einem Prüfbericht und einem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst.

 

Die Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt, so dass der Feststellung des Jahresergebnisses nichts entgegensteht.

 

Die Bilanzsumme beträgt 58.922.492,02 €. Das Eigenkapital zum 31.12.2019 umfasst eine Summe von 35.865.965,19 €. Das wirtschaftliche Eigenkapital (Eigenkapital unter Einbeziehung der Sonderposten) beträgt 82,3 % des Gesamtvermögens.

 

Die Ergebnisrechnung schließt mit einem unterjährig positiven Ergebnis in Höhe von 1.369.840,49 € ab. Unter der Berücksichtigung von Vorträgen aus Vorjahren ist ein Ergebnisvortrag in Höhe von -1.137.355,60 € festzustellen.

 

Die Finanzrechnung schließt bzgl. der laufenden Ein- und Auszahlungen unterjährig mit einem Überschuss in Höhe von 773.556,91 € ab. Unter Berücksichtigung der Vorträge aus Haushaltsvorjahren in Höhe von 1.308.414,16 € ist in der Finanzrechnung der Haushaltsausgleich gemäß § 16 Abs. 2 GemHVO-Doppik gegeben.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Ergebnisse werden vorgetragen und fließen in die Rechnungslegung des Folgejahres ein.

 

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Anlagen

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