Beschlussvorlage - 2021/MC/021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1. Auf der Grundlage des § 22 Abs. 3 Ziff. 6 KV M-V i. V. m. den §§ 1, 2 und 5 KAG M-V wird die beigefügte Gebührenkalkulation beschlossen.

 

2. Die Verwaltungsgebührensatzung für die Stadt Malchin lt. Anlage wird beschlossen. Mit dem Inkrafttreten dieser Satzung tritt die Verwaltungsgebührensatzung vom 07.06.2004 außer Kraft.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 5 KV M-V Satzungsrecht/Hauptsatzung

 

Es bestand die dringende Notwendigkeit, die Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Malchin vom 01.08.2000 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 07.06.2004 zu überarbeiten und neu zu kalkulieren.

Die neu kalkulierten kostendeckenden Gebühren finden sich im allgemeinen Gebührentarif, welcher als Anhang der Verwaltungsgebührensatzung die gebührenrechtlichen Tatbestände beinhaltet.

In Zusammenarbeit mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der verschiedenen Fachämter wurden zunächst die Gebührentatbestände und die durchschnittliche Dauer der jeweiligen Amtshandlung ermittelt.

Für die Kalkulation wurden die im KGSt- Bericht „Kosten eines Arbeitsplatzes 2020/ 2021“ ermittelten Kosten als Berechnungsgrundlage herangezogen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Nach Anpassung der Gebührentarife für die Leistungen der Verwaltung ist in den nächsten Jahren mit höheren Einnahmen zu rechnen. Die Höhe ist nicht genau zu bestimmen.

 

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Anlagen

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