Beschlussvorlage - 2021/MC/042
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellungsbeschluss zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 33 "Wohngebiet Duckow" der Stadt Malchin
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Stadt Malchin
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Verantwortlicher:
- Herr R. Jennerjahn
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Stadt Malchin
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Vorberatung
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12.04.2021
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Erledigt
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Ausschuss für Schule, Kultur, Sport, Jugend, Senioren und Soziales Stadt Malchin
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Malchin
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Malchin
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Entscheidung
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19.05.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Aufstellung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 33 „Wohngebiet Duckow“ der Stadt Malchin wird beschlossen.
Plangebiet:
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 66,67,68 „An der Kirche“ in der Flur 1 der Gemarkung Duckow mit einer Gesamtgröße von ca. 8.519 m².
Planungsziel:
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird folgendes Planungsziel angestrebt:
- Ausweisung eines Wohngebietes zur Bebauung mit Einfamilienwohnhäusern
Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich öffentlich bekannt zu machen.
Sach- und Rechtslage:
§ 22 KV M-V
§ 2 BauGB
Für die Stadtentwicklung und zur Stärkung des Wohn- und Wirtschaftsstandortes Malchin ist es unumgänglich, weitere attraktive Wohnstandorte zu schaffen. Die vorhandenen Baugebiete in Malchin sind fast vollständig belegt, so dass es so gut wie keine freien Baugrundstücke mehr im Stadtgebiet gibt.
Nachdem der Aufstellungsbeschluss (Beschlussvorlage 2021/MC/004) zum „Wohndorf 21“ keine Mehrheit in der Stadtvertretung gefunden hat, soll nun ein Wohnbaustandort in traditioneller Bauweise entwickelt werden.
Zur Erlangung von Baurecht ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Stadt Malchin entstehen keine Kosten. Die Stadt Malchin wird zur Entwicklung des Wohngebietes einen Vorhabenträger suchen, der alle Kosten für die Planung übernimmt. Zwischen der Stadt Malchin und dem Vorhabenträger werden dazu gemäß der §§ 11 und 12 BauGB öffentlich-rechtlich Verträge (Städtebaulicher- und Durchführungsvertrag sowie Erschließungsvertrag) abgeschlossen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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843,7 kB
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