Beschlussvorlage - 2021/MC/043

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung und Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes Nr. 4 „Am Wiesengrund“ hinsichtlich der GRZ (Grundflächenzahl) zum Vorhaben „Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage“ in der Gemarkung Salem Flur1 auf den Flurstücken 33/22 und 33/19 wird erteilt.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 KV M-V

§ 36 BauGB

B-Plan Nr. 4 „Am Wiesengrund“

 

Im B-Plan ist eine GRZ von 0,3 festgesetzt. Die errechnete GRZ für das geplante Einfamilienhaus beträgt 0,357 für GRZ I und 0,40 für GRZ I+II. Der Antragsteller hat für die Abweichung einen Antrag mit der Begründung eingereicht, dass eine Minderung der bebauten Bodenfläche oder eine Besserung der Gestaltung des Bauvorhabens durch Abrücken der Garage mit Werkstatt nicht erreicht wird.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine, da es sich um einen privaten Bauantrag handelt.

 

 

 

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Anlagen

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