Beschlussvorlage - 2021/NK/023
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellungsbeschluss zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Neukalen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Peenestadt Neukalen
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Verantwortlicher:
- Herr R. Jennerjahn
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Peenestadt Neukalen
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Erledigt
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Stadtvertretung der Peenestadt Neukalen
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Entscheidung
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22.04.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung Neukalen beschließt die Aufstellung der 5. Änderung des Flächen-nutzungsplanes der Stadt Neukalen für folgende Teilflächen:
01. Gewerbefläche GE 1
(an der Landesstraße L 20)
02. Gewerbefläche GE 2
(an der Landesstraße L 201)
03. Gemischte Baufläche M 1
(Darguner Straße gegenüber Fliesen Wolff)
04. Gemischte Baufläche M 2
(zwischen Kuhdamm und Darguner Straße/Molkerei)
05. Wohnbaufläche W 1
(Erweiterung Wohngebiet Mühlenberg/Salemer Weg)
06. Wohnbaufläche W 2 mit Fläche für den Gemeinbedarf (Garagenkomplex)
(Flächen hinter der AWO-KITA und Garagenkomplex Schäferteichplatz)
07. Wohnbaufläche 3
(Warsower Weg /Reeperbahn)
08. Sondergebiet Ferienhäuser (FH)
(Warsower Weg/ Nähe Bungalowsiedlung)
09. Wohnbauflächen 4 und 5
(Ortslage Karnitz)
10. Gemischte Baufläche M 3
(Ziegelei)
Der Geltungsbereich der Änderungsflächen ist in dem beigefügten Übersichtsplan dargestellt.
Ziel und Zweck der Planung ist die Überprüfung bisheriger Entwicklungsziele bezüglich Wohnbau-, Gewerbe- und Tourismusflächen in einzelnen Teilbereichen und dahingehende Anpassung des Flächennutzungsplanes an die zukünftige städtebauliche Entwicklung im Stadtgebiet und den Ortsteilen.
Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
§ 22 KV M-V
§ 1-2 und § 5 BauGB
Die Stadt Neukalen verfügt seit dem 10.01.2009 über einen wirksamen Flächennutzungs-plan. Zwischenzeitlich wurden 4 Änderungsverfahren durchgeführt. Die Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes in der Fassung der 4. Änderung ist seit dem 17.11.2019 rechtskräftig.
Gemäß § 1 Abs. 3 BauGB haben die Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Über die Erforderlichkeit entscheidet die Gemeinde nach § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB im Rahmen ihrer Planungshoheit.
Der Bauausschuss hat mehrmals über die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes beraten. In der Sitzung des Bauausschusses vom 15.04.2021 hat der Bauausschuss die Empfehlung ausgesprochen einen Aufstellungsbeschluss zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes für die aufgeführten Teilflächen 01 – 10 zu fassen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten für die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes werden von der Stadt Neukalen übernommen. Die notwendigen finanziellen Mittel sind in den Nachtragshaushalt für 2021 sowie in die Haushaltssatzungen für die Folgejahre 2022/23 unter der Haushaltsstelle 5.1.1.00.562510 einzustellen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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6,4 MB
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