Beschlussvorlage - 2021/NK/017
Grunddaten
- Betreff:
-
Nachträgliche Entscheidung über die Annahme von Spenden zur Erfüllung der städtischen Aufgaben gem. § 2 KV M-V
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Peenestadt Neukalen
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste und Finanzen
- Verantwortlicher:
- Frau S. Seemann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung der Peenestadt Neukalen
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Entscheidung
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22.04.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Nachfolgend aufgeführte Sachspenden, zur Erfüllung der gemeindlichen Aufgaben gem. § 2 KV M-V, werden gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V angenommen.
Bezeichnung der Sachspende | Wert in EUR | Spendendatum | Verwendungszweck | Spender |
VW-Anhänger Humbaur HS132513 | 3.094,00 | 01.04.2021 | Nutzung für die Freiwillige Feuerwehr Neukalen | Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Neukalen |
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
§ 44 KV M-V Grundsätze von Erzielung von Erträgen und Einzahlungen
Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V darf die Stadt zur Erfüllung ihrer Aufgaben des eigenen Wirkungskreises Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen. Diese Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben werden. Über die Annahme entscheidet die Stadtvertretung.
