Informationsvorlage - 2021/GIE/011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Information:

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung Fliegender Bauten in der Flur 1, Gemarkung Gielow auf dem Flurstück 108/9 wurde erteilt.

Die vorgesehene Überdachung sind mit einer Höhe kleiner 5m geplant und nicht dazu bestimmt, von Besuchern betreten zu werden.

Gemäß LBauO MV §76 bedürfen diese keiner Genehmigung.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§76 LBauO MVGenehmigung Fliegender Bauten

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine, da es sich um einen private Anzeige zur Errichtung handelt.

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