Beschlussvorlage - 2021/MC/036

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Tattoo- und Airbrushstudios mit Inhaberwohnung sowie Holzverarbeitung im Freibereich in der Flur 8 Gemarkung Malchin, auf dem Flurstück 52/4+53, wird vorbehaltlich der gesicherten Erschließung durch den WZV (Abfrage läuft), des Grunderwerbs der Zuwegung und der Einpassung des Gewerbes in ein Gewerbegebiet zugestimmt. Seitens des Bauamtes kann nicht eingeschätzt werden, ob Nutzungskonflikte vorprogrammiert sind und es sich tatsächlich um ein störendes Gewerbe handelt. (Es liegen keine Lärmwerte dem Antrag bei.)

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 35 BauGB Bauen im Außenbereich

Im Geltungsbereich eines Flächennutzungsplanes Ausweisung als Gewerbegebiet der Stadt Malchin

§ 36 Stellungnahme der Gemeinde

§ 22 KV Entscheidung der Gemeinde

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine,da es sich um einen privaten Bauantrag handelt.

 

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