Beschlussvorlage - 2021/GIE/008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die beigefügte 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Gielow für das Haushaltsjahr 2021 einschließlich Anlagen wird beschlossen.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 48 KV M-V Nachtragshaushaltssatzung

§ 7 Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO)Nachtragshaushaltsplan

Ziffer 7 VV zu § 7 Nachtragshaushalt – Verwaltungsvorschrift zur Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik und Gemeindekassenverordnung-Doppik

 

Der Gemeinde Gielow stand der Orientierungsdatenerlass vom 02.10.2020 mit den Daten für das Haushaltsjahr 2021 sowie die Herbststeuerschätzung des Jahres 2020 bei der Planung des Doppelhaushaltes 2020/2021 noch nicht zur Verfügung. Aller Voraussicht nach werden die Erträge aus Zuweisungen und Steuern sinken und die Umlagen an den Kreis und das Amt steigen.

 

Weiterhin ist eine Nachtragshaushaltssatzung gemäß § 48 Abs. 2 Nummer 3 KV M-V unverzüglich zu erlassen, wenn bisher nicht veranschlagte wesentliche Auszahlungen für Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen. Hierbei wurde in der erlassenen Doppelhaushaltssatzung 2020/2021 eine Wesentlichkeitsgrenze von 10.000 € vorgesehen. Im Investitionsprogramm wurde eine Maßnahme zusätzlich mit aufgenommen, die diese Wesentlichkeitsgrenze überschreitet.

 

Die ausführliche Begründung ist dem Vorbericht zu entnehmen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

siehe Anlagen

 

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Anlagen

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