Beschlussvorlage - 2021/GIE/008
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Gielow für das Haushaltsjahr 2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Gielow
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste und Finanzen
- Verantwortlicher:
- Herr A. Vonthien
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Gielow
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Entscheidung
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15.04.2021
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Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
§ 48 KV M-V Nachtragshaushaltssatzung
§ 7 Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO)Nachtragshaushaltsplan
Ziffer 7 VV zu § 7 Nachtragshaushalt – Verwaltungsvorschrift zur Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik und Gemeindekassenverordnung-Doppik
Der Gemeinde Gielow stand der Orientierungsdatenerlass vom 02.10.2020 mit den Daten für das Haushaltsjahr 2021 sowie die Herbststeuerschätzung des Jahres 2020 bei der Planung des Doppelhaushaltes 2020/2021 noch nicht zur Verfügung. Aller Voraussicht nach werden die Erträge aus Zuweisungen und Steuern sinken und die Umlagen an den Kreis und das Amt steigen.
Weiterhin ist eine Nachtragshaushaltssatzung gemäß § 48 Abs. 2 Nummer 3 KV M-V unverzüglich zu erlassen, wenn bisher nicht veranschlagte wesentliche Auszahlungen für Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen. Hierbei wurde in der erlassenen Doppelhaushaltssatzung 2020/2021 eine Wesentlichkeitsgrenze von 10.000 € vorgesehen. Im Investitionsprogramm wurde eine Maßnahme zusätzlich mit aufgenommen, die diese Wesentlichkeitsgrenze überschreitet.
Die ausführliche Begründung ist dem Vorbericht zu entnehmen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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