Beschlussvorlage - 2021/MC/029

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die beigefügte Hauptsatzung der Stadt Malchin wird beschlossen.

Gleichzeitig wird die Hauptsatzung vom 22.01.2019 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 01.11.2019 außer Kraft gesetzt.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Die Stadt hat nach § 5 Abs. 2 KV M-V die Pflicht eine Hauptsatzung zu erlassen.

 

Die bestehende Hauptsatzung wurde mit der 2. Änderungssatzung aus dem Jahr 2019 bzgl. der Entschädigungen geändert. Darüber hinaus ist es nunmehr erforderlich die bisherigen Regelungen, die sich auf die VOL beziehen, zu ersetzen. Diese ist nicht mehr gültig. Darüber hinaus gab es eine Vielzahl neuer Vergaberegeln. Außerdem wurden einzelne Handlungs-befugnisse für den Bürgermeister und den Hauptausschuss im Sinne der Praktikabilität der Verwaltungsarbeit für die Stadt Malchin verändert.

 

Um eine bessere Lesbarkeit zu gewähren, wurde eine neue Hauptsatzung zur Beschlussfassung vorgelegt und keine 3. Änderungssatzung.

 

Die Veränderungen gegenüber den bisherigen Regelungen wurden gelb markiert und betreffen im Wesentlichen folgende Bereiche:

  • Der bisherige § 4 Abs. 4 wurde gestrichen, da die Regelungen zur Akteneinsicht sich aus der Kommunalverfassung und dem Informationsfreiheitsgesetz ergeben.
  • Der § 5 Abs. 3 wurde geändert, da sich die Vergaberegelungen in M-V durch gesetzliche Bestimmungen neu definiert haben und außerdem die VOL weggefallen ist.
  • Im § 6 Abs. 2 wurden aus Praktikabilitätsgründen die Namen der Fachausschüsse „verkürzt“.
  • Der bisherige § 6 Abs.4 wurde gestrichen, da er entbehrlich ist. Die entsprechende Regelung dazu ergibt sich aus der Kommunalverfassung.
  • Der § 6 Abs.5 ist neu hinzugefügt. Diese Regelung ist aufgrund der kurzen Bearbeitungsfrist erforderlich.    
  • Der § 11 Abs.8 wurde konkretisiert.

 

In der beigefügten Anlage „Hauptsatzung der Stadt Malchin Stand 07.07.2021“ wurden die unstrittigen Beschlusslagen aus der Sitzung der Stadtvertretung vom 19.05.2021 integriert. Darüber hinaus wurde in Grün die Textpassage gekennzeichnet, die nunmehr als Kompromissvorschlag in die Beratung und Beschlussfassung gehen soll.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Durch die Vorlage dieser neuen Hauptsatzung ergeben sich keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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