Beschlussvorlage - 2021/GIE/007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Dem Widerspruch des Bürgermeisters vom 08.12.2020 gegen den Beschluss der Gemeindevertretung Vorlagen- Nr. 2020/GIE/031- Satzung der Gemeinde Gielow über die Erhebung von Gebühren zur Deckung des Verbandsbeitrages des Wasser- und Bodenverbandes "Obere Peene"- wird stattgegeben.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Gemäß § 33 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Vorpommern (KV M-V) hat der Bürgermeister das Recht, einem Beschluss der Gemeindevertretung zu widersprechen, wenn dieser das Wohl der Gemeinde gefährdet.

 

Der Bürgermeister hat mit Schreiben vom 08.12.2020 fristgerecht von seinem Recht Gebrauch gemacht. Die entsprechenden Gründe wurden von ihm im Schreiben lt. Anlage dargelegt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Widerspruchsschreiben des Bürgermeisters vom 08.12.2020

 

 

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Anlagen

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