Informationsvorlage - 2021/KU/010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

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Sach- und Rechtslage

Information:

Mit Datum vom 25.01.2021 ging die Jahresabrechnung für den Wasseranschluss Hafen Kummerow ein. Dabei wurde festgestellt, dass ein sehr hoher Wasserverbrauch aufgrund eines Leitungsschadens entstanden ist. Bei einer Kontrolle durch den Gemeindearbeiter wurde festgestellt, dass sämtliche Wasserhähne im Übergabeschacht geöffnet waren. Dabei wurde auch ein Wasserstrang geöffnet, von dem niemand genau sagen kann wohin er führt. Dieser Strang hat offensichtlich eine Leckstelle und muss vor Saisonbeginn abgeklemmt werden. Momentan sind alle Schieber geschlossen und der Grundstücksübergabeschacht wurde mit einem Schloss gesichert.

Gegen den Wasser/Abwassergebührenbescheid des WZV wurde mit Datum vom 27.01.2021 Widerspruch eingelegt. Dem Widerspruch wurde stattgegeben. Der WZV hat der Gemeinde einen Großteil der entstandenen Abwassergebühr erlassen. Begründung war, das durch den Leitungsschaden kein Abwasser entstanden ist. Der Rechnungsbetrag konnte somit von ursprünglich 4.627,40 € auf 2.570,78 € gesenkt werden. Die Rechnung wurde am 10.02.2021 zur Zahlung angewiesen.

Nach Rücksprache mit dem WZV wurde darauf hingewiesen, dass die öffentliche Wasseranlage am Übergabeschacht endet. Der Übergabeschacht ist bereits Eigentum des Anschlussnehmers und muss auch von ihm gegen unberechtigten Zugriff gesichert werden. Alles was nach der Wasseruhr kommt ist Kundenanlage. Für Rohrbrüche in der Kundenanlage ist der WZV nicht zuständig.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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