Beschlussvorlage - 2021/KU/008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die beigefügte 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Kummerower für das Haushaltsjahr 2021 einschließlich Anlagen wird beschlossen.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 48 KV M-V Nachtragshaushaltssatzung

§ 7 Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO)Nachtragshaushaltsplan

Ziffer 7 VV zu § 7 Nachtragshaushalt – Verwaltungsvorschrift zur Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik und Gemeindekassenverordnung-Doppik

 

Der Gemeinde Kummerow stand der Orientierungsdatenerlass vom 02.10.2020 mit den Daten für das Haushaltsjahr 2021 bei der Planung des Doppelhaushaltes 2020/2021 noch nicht zur Verfügung. Aller Voraussicht nach werden die Erträge aus Zuweisungen steigen. Gleichzeitig müssen die Aufwendungen an Umlagen angepasst werden. Damit werden die geplanten Ergebnisse des Haushaltsjahres 2021 verbessert dargestellt werden können.

 

Die Veranlagung der Gewerbesteuer führte dazu bei, dass die erwarteten Einnahmen voraussichtlich nicht erreicht werden können. Der Planansatz ist abzusenken.

 

Weiterhin ist eine Nachtragshaushaltssatzung gemäß § 48 Abs. 2 Nummer 3 KV M-V

unverzüglich zu erlassen, wenn bisher nicht veranschlagte wesentliche Auszahlungen für Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen. Hierbei wurde

in der erlassenen Doppelhaushaltssatzung 2020/2021 eine Wesentlichkeitsgrenze von

10.000 € vorgesehen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

siehe Anlagen

 

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Anlagen

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