Beschlussvorlage - 2021/KU/008
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Kummerow für das Haushaltsjahr 2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Seegemeinde Kummerow
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste und Finanzen
- Verantwortlicher:
- Herr A. Vonthien
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Seegemeinde Kummerow
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Entscheidung
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15.03.2021
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Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
§ 48 KV M-V Nachtragshaushaltssatzung
§ 7 Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO)Nachtragshaushaltsplan
Ziffer 7 VV zu § 7 Nachtragshaushalt – Verwaltungsvorschrift zur Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik und Gemeindekassenverordnung-Doppik
Der Gemeinde Kummerow stand der Orientierungsdatenerlass vom 02.10.2020 mit den Daten für das Haushaltsjahr 2021 bei der Planung des Doppelhaushaltes 2020/2021 noch nicht zur Verfügung. Aller Voraussicht nach werden die Erträge aus Zuweisungen steigen. Gleichzeitig müssen die Aufwendungen an Umlagen angepasst werden. Damit werden die geplanten Ergebnisse des Haushaltsjahres 2021 verbessert dargestellt werden können.
Die Veranlagung der Gewerbesteuer führte dazu bei, dass die erwarteten Einnahmen voraussichtlich nicht erreicht werden können. Der Planansatz ist abzusenken.
Weiterhin ist eine Nachtragshaushaltssatzung gemäß § 48 Abs. 2 Nummer 3 KV M-V
unverzüglich zu erlassen, wenn bisher nicht veranschlagte wesentliche Auszahlungen für Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen. Hierbei wurde
in der erlassenen Doppelhaushaltssatzung 2020/2021 eine Wesentlichkeitsgrenze von
10.000 € vorgesehen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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