Beschlussvorlage - 2021/KU/009
Grunddaten
- Betreff:
-
Nachträgliche Genehmigung einer überplanmäßigen Auszahlung im Produktsachkonto 6.1.2.00/0201.792530
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Seegemeinde Kummerow
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste und Finanzen
- Verantwortlicher:
- Herr A. Vonthien
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung der Seegemeinde Kummerow
|
Entscheidung
|
|
|
|
15.03.2021
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die überplanmäßige Auszahlung im Produktsachkonto 6.1.2.00/0201.792530 (Tilgung von Krediten vom inländischen Geldmarkt, Laufzeit mehr als 5 Jahre) in Höhe von 209.500,00 € für das Haushaltsjahr 2020 wird nachträglich genehmigt. Die Deckung erfolgt aus Mehreinzahlungen im Produktsachkonto 6.1.2.00/0201.692530 (Einzahlungen aus Krediten vom inländischen Geldmarkt, Laufzeit mehr als 5 Jahre).
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
§ 50 KV M-V i. V. m. § 48 Abs. 3 Nr. 3 KV M-V
Mit Beschluss 2020/KU/021 der Gemeindevertretung vom 14.04.2020 wurde die im Rahmen der Dringlichkeitsentscheidung des Bürgermeisters vorgenommene Kreditumschuldung nachträglich genehmigt. Diese Kreditumschuldung wurde bei der Haushaltsplanung des Jahres 2020 nicht berücksichtigt.
Gemäß § 48 Abs. 3 Nr. 3 KV M-V handelt es sich hierbei um keinen Tatbestand, der eine Nachtragshaushaltssatzung als Folge gehabt hätte.
Der Kredit wurde zum Ende des Zinsbindungszeitraumes ausgeschrieben. Die bis dahin kreditgebende Bank war im Ausschreibungsverfahren unterlegen, so dass eine Umschuldung statt einer Weiterführung notwendig geworden ist.
