Beschlussvorlage - 2010/MC/140

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der B-Plan 10 „Koesters Eck“ wird dahingehend geändert, dass die textliche Festsetzung unter Pkt. 3.2. durch folgende Formulierung ersetzt wird:

 

„In den Teilgebieten SO 1 bis SO 4 sind Garagen und Carports unzulässig (§ 12 (6) BauNVO). In den Teilgebieten SO 2 bis SO 4 sind Nebengebäude im Sinne des § 14 BauNVO unzulässig. Im Teilgebiet SO 1 ist  je ein Nebengebäude im Sinne des § 14 BauNVO bis zu einer Grundfläche von 10 m2 pro Bootshaus zulässig.

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Sach- und Rechtslage

Begründung:

Im B-Plan befinden sich im Bereich SO 1 zwei Wegeführungen, die nach Kauf von zusätzlichem Gelände durch den eingetragenen Verein „Säute Eck“ am 06.08.2007 in Folge entwidmet wurden. Durch diese Maßnahmen stimmen die Festlegungen des B-Planes von 1997 nicht mehr mit der Realität überein.

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