Beschlussvorlage - 2010/MC/140
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung des B-Planes Nr. 10 "Koesters Eck"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Stadt Malchin
- Federführend:
- Bürgermeister
- Verantwortlicher:
- Herr Neumann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Unterbrochen
|
|
Stadtvertretung der Stadt Malchin
|
Entscheidung
|
|
|
|
21.04.2010
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Stadt Malchin
|
Vorberatung
|
|
|
|
25.05.2010
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss der Stadt Malchin
|
Vorberatung
|
|
|
●
Gestoppt
|
|
Stadtvertretung der Stadt Malchin
|
Entscheidung
|
|
|
|
23.06.2010
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der B-Plan 10 „Koesters Eck“ wird dahingehend geändert, dass die textliche Festsetzung unter Pkt. 3.2. durch folgende Formulierung ersetzt wird:
„In den Teilgebieten SO 1 bis SO 4 sind Garagen und Carports unzulässig (§ 12 (6) BauNVO). In den Teilgebieten SO 2 bis SO 4 sind Nebengebäude im Sinne des § 14 BauNVO unzulässig. Im Teilgebiet SO 1 ist je ein Nebengebäude im Sinne des § 14 BauNVO bis zu einer Grundfläche von 10 m2 pro Bootshaus zulässig.
Sach- und Rechtslage
Begründung:
Im B-Plan befinden sich im Bereich SO 1 zwei Wegeführungen, die nach Kauf von zusätzlichem Gelände durch den eingetragenen Verein „Säute Eck“ am 06.08.2007 in Folge entwidmet wurden. Durch diese Maßnahmen stimmen die Festlegungen des B-Planes von 1997 nicht mehr mit der Realität überein.
