Beschlussvorlage - 2021/NK/015
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über die Billigung und Öffentlichkeitsbeteiligung des Entwurfes der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 11 "Wochenend- und Ferienhausgebiet an der Peene" der Stadt Neukalen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Peenestadt Neukalen
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Verantwortlicher:
- Herr R. Jennerjahn
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung der Peenestadt Neukalen
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Entscheidung
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25.02.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der anliegende Entwurf (Stand Februar 2021) der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 11 „Wochenend- und Ferienhausgebiet an der Peene“ der Peenestadt Neukalen bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) einschließlich der Begründung wird gebilligt.
Es wird beschlossen den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 11 der Peenestadt Neukalen einschließlich der Begründung während der Dienst- und Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Malchin öffentlich auszulegen. Außerdem sind bereits vorliegende wesentliche umweltbezogenen Stellungnahmen mit auszulegen.
Parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu beteiligen. Außerdem sind gemäß § 2 Abs. 2 BauGB die Nachbargemeinden zu beteiligen.
Der Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Außerdem sind gemäß § 4 a Abs. 4 BauGB der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 auszulegenden Unterlagen zusätzlich in das Internet (www.malchin.de) einzustellen.
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
§ 22 Kommunalverfassung M-V
§§ 2 – 4a Baugesetzbuch (BauGB)
Die Peenestadt Neukalen hat in öffentlicher Sitzung am 06.02.2020 den Aufstellungs-beschluss zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 11 gefasst und das damit verbundene Bauleitplanverfahren eingeleitet. Planungsziel ist die Festsetzung eines Ferien- und Wochenendhausgebietes gemäß § 10 BauNVO.
Der Vorentwurf wurde durch die Stadtvertretung am 07.05.2020 gebilligt. Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte in der Zeit vom 02.06.2020 bis zum 10.07.2020. Parallel hierzu erfolgte die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden.
Da das Vorhaben im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung durch den Landkreis abgelehnt wurde, weil ein Teil des Plangebietes im Überschwemmungsgebiet Peene liegt, waren zahlreiche Abstimmungen zur Überarbeitung der Planung notwendig.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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734,7 kB
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562,5 kB
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