Beschlussvorlage - 2021/NK/011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1. Für den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich mit einer Größe von etwa 0,17 ha   

    soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 12 "Wohnhaus an der Reeperbahn" der

    Peenestadt Neukalen aufgestellt werden.

 

    Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 502/17, Flur 8, Gemarkung Neukalen. Die

    Lage des Plangebietes ergibt sich aus dem als Anlage 1 beigefügten Kartenausschnitt.

    Planungsziel ist die Festsetzung eines Reinen Wohngebietes gemäß § 3 BauNVO als

    planungsrechtliche Grundlage für die Errichtung eines Wohnhauses.

 

2. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige

    Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sind den gesetzlichen Vorschriften

    entsprechend durchzuführen.

 

3. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 KV M-V

§ 2 Abs. 1 BauGB - Aufstellungsbeschluss

§ 2 Abs. 2 BauGB - Abstimmung mit Nachbargemeinden

§ 3 Abs. 1 BauGB – frühz. öffentliche Auslegung

§ 4 Abs. 1 BauGB - frühz. Beteiligung der Behörden

 

Mit Antrag vom 06.06.2020 hat der Vorhabenträger bei der Peenestadt Neukalen die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans beantragt. Anlass der Planung ist die durch den Vorhabenträger angedachte Verlagerung seines Hauptwohnsitzes in die Peenestadt Neukalen, um für die dort bereits bestehenden Ferienhäuser eine direkte Betreuung vor Ort ermöglichen zu können.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Für die Stadt Neukalen entstehen keine Kosten.

Der Vorhabenträger übernimmt alle Kosten für das B-Planverfahren. Zwischen der Peenestadt Neukalen und dem Vorhabenträger werden dazu gemäß der §§ 11und 12 BauGB öffentlich-rechtliche Verträge (Städtebaulicher- und Durchführungsvertrag) abgeschlossen.

 

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Anlagen

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