Beschlussvorlage - 2021/BAS/007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die beigefügte 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Basedow für das Haushaltsjahr 2021 einschließlich Anlagen wird beschlossen.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 48 KV M-V Nachtragshaushaltssatzung

§ 7 Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO)Nachtragshaushaltsplan

Ziffer 7 VV zu § 7 Nachtragshaushalt – Verwaltungsvorschrift zur Gemeindehaushalts-verordnung-Doppik und Gemeindekassenverordnung-Doppik

 

Der Gemeinde Basedow stand der Orientierungsdatenerlass vom 02.10.2020 r den Haushalt 2021 zur Verfügung. Beim Doppelhaushalt 2020/2021 werden aller Voraussicht nach Erträge aus den Zuweisungen sinken und gleichzeitig die Aufwendungen an Umlagen steigen. Damit werden die geplanten Ergebnisse des Haushaltsjahres 2021 wesentlich verschlechtert.

 

Die Veranlagung der Gewerbesteuer hrte dazu bei, dass die erwarteten Einnahmen voraussichtlich nicht erreicht werden können. Der Planansatz ist ebenfalls erheblich abzusenken.

 

Weiterhin ist eine Nachtragshaushaltssatzung gemäß § 48 Abs. 2 Nummer 3 KV M-V unverglich zu erlassen, wenn bisher nicht veranschlagte wesentliche Auszahlungen für Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen. Hierbei wurde in der erlassenen Doppelhaushaltssatzung 2020/2021 eine Wesentlichkeitsgrenze von 30.000 € vorgesehen.

 

Ursprünglich wurde für die Freiwillige Feuerwehr die Anschaffung eines Tragkraftspritzenfahrzeuges (TSF) bei einer 90%igen Förderung vorgesehen. Leider ist zwischenzeitlich die Ablehnung des Fördermittelantrages eingetroffen. Nunmehr wird die Anschaffung eines Mannschaftstransportwagens (MTW) angestrebt. Hierfür sind bereits Fördermittel vom Landkreis Mecklenburgische Seenplatte sowie vom Land aus Mitteln des Strategiefonds in Aussicht gestellt bzw. beschieden worden.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

siehe Anlagen

 

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Anlagen

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