Beschlussvorlage - 2021/BAS/005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Beschluss 2020/BAS/020 wird aufgehoben, da der Verkauf gemäß Beschluss 2020/BAS/017 nicht umgesetzt werden konnte.

Die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 11.900,00 € wird jetzt wie folgt gedeckt:

a)      Deckung aus 11402/0100.688310 – 10.100,00 €

b)      Deckung aus 11401/0001.785200 – 1.800,00 €

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 der Kommunalverfassung Entscheidung der Gemeinde

Da der mit Beschluss 2020/BAS/017 angedachte Flächenverkauf nicht umgesetzt werden konnte, fehlen die Einnahmen die als Eigenanteil für die Errichtung des Steges gedacht waren. Mit diesem Beschluss wird die Deckung des Eigenanteils abgesichert.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Sachkonto:

   Betrag

       €

Erg.-HH

Fin.-HH

(investiv)

einmalig

laufend

Bemerkungen

 

 

 

 

 

 

 

Ausgaben:

 

 

 

 

 

 

55200/0003.785300

11.900,00 €

 

x

x

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

11402/0100.688310

10100 ,00 €

 

x

x

 

 

11401/0001.785200

1800,00 €

 

x

X

 

 

 

 

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Anlagen

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