Beschlussvorlage - 2021/MC/013
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung einer überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 65.600 €
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Stadt Malchin
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste und Finanzen
- Verantwortlicher:
- Frau M. Rißer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Malchin
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Entscheidung
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24.02.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die überplanmäßige Auszahlung im Produktsachkonto 51103/0004.784400 (Städtebauförderung- Auszahlungen für immaterielle Vermögensgegenstände) in Höhe von 65.600 € wird genehmigt. Die Deckung erfolgt durch Minderauszahlungen in gleicher Höhe im Produktsachkonto 11403/0202.785600 (Stadtbauhof- Auszahlungen für Fahrzeuge u.ä.).
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
Das beschlossene Maßnahmenprogramm für das Sanierungsgebiet beinhaltet die Umsetzung des Vorhabens „behindertengerechter Markt“. Das geplante Gesamtvolumen war mit 456.210,00 € veranschlagt.
Nach erfolgter Ausschreibung ist folgende Steigerung der Gesamtausgaben feststellbar:
Finanzierung | bisher | jetzt | Differenz |
Gesamtkosten | 456.210,00 | 608.056,57 | 151.846,57 |
Nicht förderungsfähige Kosten | 1.038,00 | 66.591,99 | 65.553,99 |
Städtebaufördermittel | 455.172,00 | 541.464,58 | 86.292,58 |
dav: Stadt Malchin | 151.724,00 | 180.488,19 | 28.764,19 |
Stadt insgesamt | 152.762,00 | 247.080,18 | 94.318,18 |
Anteil Stadt(in %) | 33,5 | 40,6 |
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Die Erhöhung des Anteils der Städtebauförderungsmittel wird durch Umverteilungen im Treuhandvermögen möglich.
Die höheren nicht förderungsfähigen Kosten müssen aus dem städtischen Kernhaushalt finanziert werden. Dies ist nur durch die Umverteilung der veranschlagten Mittel für die Anschaffung weiterer Technik für den Stadtbauhof möglich. Diese Maßnahmen müssen ggfs. neu im Haushalt für 2022 aufgenommen werden.
