Beschlussvorlage - 2021/KU/003

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die während der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Behörden- und Trägerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kummerow (Stand Juni 2020) werden gemäß § 1 Abs. 7 BauGB auf der Grundlage, des in der Anlage beigefügten Abwägungsprotokolls abgewogen.

 

Das Ergebnis der Abwägung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB den betreffenden Trägern öffentlicher Belange mitzuteilen.

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 KV M-V

§ 1 Abs. 7 BauGB

 

Die Gemeindevertretung Kummerow hat am 29.06.2020 die Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zum Entwurf (Stand Juni 2020) beschlossen.

Die öffentliche Auslegung erfolgte vom 27.07.2020 bis zum 28.08.2020. Parallel hierzu erfolgte die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden.

Die eingegangenen Stellungnahmen sind nun untereinander und gegeneinander gemäß § 1 Abs. 7 BauGB abzuwägen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Gemeinde trägt die Kosten für die Erstellung des Flächennutzungsplanes auf der Grundlage des Grundsatzbeschlusses der Gemeindevertretung zur Fortführung der Flächennutzungsplanung vom 30.11.2015. Die Kosten wurden im Haushalt der Gemeinde Kummerow unter der Haushaltsstelle 2/5.1.1.00.562510 eingestellt.  

 

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Anlagen

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