Beschlussvorlage - 2021/KU/004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Kummerow mit integriertem Landschaftsplan wird auf der Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728) geändert worden ist, in der anliegenden Fassung (Stand 22.02.2021) beschlossen. Die Begründung mit Umweltbericht wird gebilligt.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte die Genehmigung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kummerow zu beantragen.

 

Die Erteilung der Genehmigung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kummerow ist gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo der Flächennutzungsplan mit Begründung, Umweltbericht und der Zusammenfassenden Erklärung zur Berücksichtigung der Umweltbelange während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. 

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 KV M-V

§§ 5 und 6 BauGB

 

Mit dem Beschluss des Flächennutzungsplanes wird das mit Aufstellungsbeschluss vom 22.08.2005 eingeleitete Verfahren zunächst beendet.

Der Flächennutzungsplan tritt erst nach Genehmigung und ortsüblicher öffentlicher Bekanntmachung in Kraft.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Gemeinde trägt die Kosten für die Erstellung des Flächennutzungsplanes auf der Grundlage des Grundsatzbeschlusses der Gemeindevertretung zur Fortführung der Flächennutzungsplanung vom 30.11.2015. Die Kosten wurden im Haushalt der Gemeinde Kummerow unter der Haushaltsstelle 2/5.1.1.00.562510 eingestellt

 

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Anlagen

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