Beschlussvorlage - 2020/MC/089

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Malchin wird beschlossen:

 

Mit der Flächennutzungsplanänderung sollen folgende Änderungen vorgenommen werden:

 

  1. Änderung der Ausweisung einer Grünfläche mit Zweckbestimmung Kleingärten in Wohnbaufläche für die Flurstücke 278/1 und 279/1 in der Flur 11 der Gemarkung Malchin (Geltungsbereich B-Plan Nr. 32 „Am alten Bahndamm“)
  2. Änderung der Ausweisung einer Grünfläche mit Zweckbestimmung Spielplatz/Sportplatz in Wohnbaufläche für die Flurstücke 195 und 196 in der Flur 1 der Gemarkung Gorschendorf (Geltungsbereich B-Plan Nr. 33 „Wohngebiet Gorschendorf“)
  3. Änderung der Ausweisung einer Grünfläche mit Zweckbestimmung Kleingärten in Wohnbaufläche für die Flurstücke 310/3 und 311/2 in der Flur 11 der Gemarkung Malchin
  4. Änderung der Ausweisung einer Grünfläche mit Zweckbestimmung Kleingärten in gemischte Baufläche für die Flurstücke 455, 456/2, 412/3, 454 und 457/2 in der Flur 11 der Gemarkung Malchin.

 

Die Änderungsbereiche sind im anliegenden Auszug aus dem F-Plan gekennzeichnet.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich, öffentlich bekannt zu machen.

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 KV M-V

§ 2 BauGB

 

Nach § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus den Flächennutzungsplan zu entwickeln.

Der rechtswirksame F-Plan der Stadt Malchin weist für die Geltungsbereiche der Bebauungspläne Nr. 32 „Am alten Bahndamm“ und Nr. 33 „Wohngebiet Gorschendorf“ keine Wohnbauflächen aus. Aus diesem Grund ist eine Anpassung/Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig.

Außerdem liegen Anträge von privaten Grundstückseigentümern zur Änderung des Flächennutzungsplanes für die Flurstücke 310/3 und 311/2 in der Flur 11 der Gemarkung Malchin sowie der Flurstücke 455,456/2, 412/3, 454 und 457/2 in der Flur 11 der Gemarkung Malchin vor. 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Der Vorhabenträger (Dreihand GmbH) übernimmt alle Kosten für die notwendigen Änderungen des F-Planes im Zusammenhang mit der Aufstellung der Bebauungspläne Nr. 32 „Am alten Bahndamm“ und Nr. 33 „Wohngebiet Gorschendorf“ der Stadt Malchin. 

Zwischen der Stadt Malchin und dem Vorhabenträger werden dazu gemäß der §§ 11und 12 BauGB öffentlich-rechtliche Verträge (Städtebaulicher- und Durchführungsvertrag sowie Erschließungsvertrag) abgeschlossen.

Die Kosten für weitere Änderungen des Flächennutzungsplanes tragen die jeweiligen Antragsteller bzw. die Stadt Malchin. Hierzu sind noch konkrete Verträge abzuschließen. 

 

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Anlagen

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