Beschlussvorlage - 2020/MC/098

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Malchin wird auf der Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08.08.2020 (BGBl. I S. 1728) in der anliegenden Fassung beschlossen.

Die Begründung wird gebilligt.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte die Genehmigung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Malchin zu beantragen.

Die Erteilung der Genehmigung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes ist gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo der Flächennutzungsplan mit Begründung, Umweltbericht und der Zusammenfassenden Erklärung zur Berücksichtigung der Umweltbelange während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 KV M-V

§§ 5 und 6 BauGB

 

Die Stadtvertretung Malchin hat in ihrer Sitzung am 29.01.2018 den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Malchin für den Bereich des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 1 „Mühlenfeld“ gefasst und das damit verbundene Bauleitplanverfahren eingeleitet.

 

Eine Änderung des seit 03.12.2017 rechtskräftigen Flächennutzungsplanes der Stadt Malchin war notwendig, da der B-Plan Nr. 1 der Stadt Malchin nicht vollständig den Darstellungen des rechtskräftigen Flächennutzungsplanes entsprach. Um dem Entwicklungsgebot nach § 8 BauGB nachzukommen, erfolgt die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Mühlenfeld“.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Vorentwurf der 1. Änderung des Flächen-nutzungsplanes erfolgte als öffentliche Auslegung in der Zeit vom 04.05.2020 bis zum 05.06.2020. Parallel hierzu erfolgte die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.

 

Der Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde durch Beschluss der Stadtvertretung vom 09.09.2020 gebilligt. Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte durch öffentliche Auslegung des Entwurfes in der Zeit vom 05.10.2020 bis zum 06.11.2020.

Parallel hierzu erfolgte ebenfalls die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.

 

Mit Beschluss der Stadtvertretung wird das Planverfahren zunächst abgeschlossen. Beim Landkreis ist der Antrag auf Genehmigung zu stellen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Für die Stadt Malchin entstehen keine Kosten. Die Finanzierung und Durchführung des Bauleitplanverfahrens obliegt gemäß städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt Malchin und der Firma MES Solar XXX GmbH & Co KG Parchim vom 21.06.2017 dem Vorhabenträger.

 

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Anlagen

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