Beschlussvorlage - 2020/MC/097

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die während der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Behörden- und Trägerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß § 1 Abs. 7 BauGB auf der Grundlage, des in der Anlage beigefügten Abwägungsprotokolls abgewogen.

Das Ergebnis der Abwägung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB den betreffenden Trägern öffentlicher Belange mitzuteilen.  

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 KV M-V

§ 1 Abs. 7 BauGB

 

Der Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde durch Beschluss der Stadtvertretung vom 09.09.2020 gebilligt. Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte durch öffentliche Auslegung des Entwurfes in der Zeit vom 05.10.2020 bis zum 06.11.2020.

Parallel hierzu erfolgte ebenfalls die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.

Die eingegangenen Stellungnahmen sind nun gemäß § 1 Abs. 7 BauGB abzuwägen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Für die Stadt Malchin entstehen keine Kosten. Die Finanzierung und Durchführung des Bauleitplanverfahrens obliegt gemäß städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt Malchin und der Firma MES Solar XXX GmbH & Co KG Parchim vom 21.06.2017 dem Vorhabenträger.

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Anlagen

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