Beschlussvorlage - 2020/MC/091

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Malchin stimmt dem Abschluss des vorliegenden Wegenutzungsvertrages über eine Laufzeit von 20 Jahren mit der E.DIS Netz GmbH zu.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 Kommunalverfassung M-V

 

Der zwischen der ehemaligen Gemeinde Remplin und der E.ON edis AG geschlossene Konzessionsvertrag war mit einer Laufzeit bis zum 30.11.2021 versehen. Der zwischen der Stadt Malchin und der E.DIS AG geschlossene Wegenutzungsvertrag enthielt eine Laufzeit bis zum 31.07.2028. Zur Arrondierung der Flächen der ehemaligen Gemeinde Remplin und der Stadt Malchin sowie der Einbeziehung Flächen der ehemaligen Gemeinde Gorschendorf wurde im gegenseitigen Einvernehmen der Wegenutzungsvertrag zwischen der Stadt Malchin und der E.DIS AG ebenfalls zum 30.11.2021 aufgehoben.

 

Gemäß § 46 EnWG ist die Stadt Malchin verpflichtet spätestens zwei Jahre vor Auslaufen derartiger Verträge dies öffentlich bekannt zu machen, um allen Energieversorgungs-unternehmen die Möglichkeit einzuräumen, sich um den Neuabschluss des Wegenutzungs-vertrages zu bewerben.

 

Im Bundesanzeiger wurde das Interessenbekundungsverfahren am 18.11.2019 veröffentlicht, worauf sich alleinig die E.DIS Netz GmbH zum Abschluss eines neuen Wegenutzungsvertrages beworben hat.

 

Der von der E.DIS Netz GmbH angebotene Wegenutzungsvertrag wurde durch den Städte- und Gemeindetag vorgeprüft. Der Vertrag entspricht dem vom Städte- und Gemeindetag ausgehandelten Mustervertrag.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Jährlich vom Verbrauch abhängige Konzessionszahlungen

 

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Anlagen

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