Beschlussvorlage - 2020/KU/039

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die 1. Änderungssatzung zur Hafengebührensatzung der Gemeinde Kummerow wird beschlossen.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 5 KV M-V Satzungsrecht/Hauptsatzung.

Aufgrund der Kalkulation zur Hafengebührensatzung der Gemeinde Kummerow, beschlossen am 06.05.2019 ist laut Punkt 4.4. der Kalkulation eine Slippgebühr von 5,15 € möglich. Diese Gebühr soll nun von 3,00 € auf 5,00 € angehoben werden. Gleichzeitig wird Nutzern der Slippanlage die Möglichkeit eingeräumt eine Jahreskarte zu erwerben.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Einnahmen für die Slippanlage erhöhen sich um ca 100,00 € pro Jahr bei angenommenen 50 Slippvorgängen pro Jahr.

 

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Anlagen

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