Beschlussvorlage - 2020/GIE/032

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die beigefügte Zweite Änderungssatzung zur Satzung über die Erlaubnis und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen innerhalb der Ortslagen in der Gemeinde Gielow wird beschlossen.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§§ 5 und 22 Kommunalverfassung M-V

 

Im Zuge der Daseinsvorsorge der ländlichen Bevölkerung wird eine Streichung des Passus „Verkauf von Waren aus Fahrzeugen“ auf öffentlichen Straße, Wegen und Plätzen der Gemeinde angestrebt. Der demografische Wandel zeigt, dass die ländliche Bevölkerung stetig veraltet und somit die Gewährleistung der Versorgung aus Sicht der Verwaltung primär erscheint. Aufgrund der eingeschränkten Mobilität, insbesondere die schlechte Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel, besteht eine erhöhte Nachfrage an Produkten des täglichen Bedarfs.

 

Teilweise wurde durch die Reisegewerbetreibenden mitgeteilt, dass sie zukünftig ihre Waren des täglichen Bedarfs auf privaten Flächen anbieten, um eine Gebührenpflicht zu umgehen oder die Gemeinde Gielow gar nicht mehr beliefern werden.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

In den vergangenen Jahren wurden durchschnittlich 780,00 € vereinnahmt. Perspektivisch soll damit eine Abwanderung der älteren Bevölkerung in die Städte entgegengewirkt werden. Durch diese Fluktuation verringert sich die Höhe der Schlüsselzuweisung des Landes, welche als Berechnungsgrundlage die Einwohnerzahl zu Grunde legt.

 

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Anlagen

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