Beschlussvorlage - 2020/BAS/035

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Städtebauliche- und Durchführungsvertrag in der Fassung seiner 1. und 2. Änderung vom 27.10.2020 zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4 „Farmer Hotel“ zwischen der Gemeinde Basedow und der Agrarterminal Peter Rothe GmbH wird gebilligt.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 11 BauGB Städtebaulicher Vertrag

§ 12 BauGB Vorhaben- und Erschließungsplan

§ 22 KV Entscheidung der Gemeinde

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Für die Gemeinde Basedow entstehen keine Kosten.

 

Die Durchführung und Finanzierung des Bauleitplanverfahrens sowie des Vorhabens selbst (Erweiterung „Farmer Hotel“) obliegt der Agrarterminal Peter Rothe GmbH als Vorhabenträger.

 

 

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Anlagen

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