Beschlussvorlage - 2020/MC/084
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellungsbeschluss zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 32 "Am alten Bahndamm" der Stadt Malchin
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Stadt Malchin
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Verantwortlicher:
- Herr R. Jennerjahn
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Stadt Malchin
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Vorberatung
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02.11.2020
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12.01.2021
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Erledigt
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Finanzausschuss der Stadt Malchin
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Malchin
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Vorberatung
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Bereit
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Stadt Malchin
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Vorberatung
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Bereit
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Hauptausschuss der Stadt Malchin
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Malchin
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Entscheidung
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24.02.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Aufstellung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 32 „Am alten Bahndamm“ der Stadt Malchin wird beschlossen.
Da das Vorhaben den Festlegungen des Flächennutzungsplanes der Stadt Malchin nicht entspricht, muss auch der Flächennutzungsplan in einem Parallelverfahren angepasst bzw. geändert werden.
Plangebiet:
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 278/1 und 279/1 in der Flur 11 der Gemarkung Malchin mit einer Gesamtgröße von ca. 43.920 m² (siehe Lageplan).
Planungsziel:
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird folgendes Planungsziel angestrebt:
- Ausweisung eines Wohngebietes auf den privaten Flurstücken zur Bebauung mit
Einfamilienwohnhäusern ggf. Zweifamilienwohnhäusern
- Herstellung einer Erschließungsstraße mit allen erforderlichen Ver- und
Entsorgungsanlagen
Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich öffentlich bekannt zu machen.
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
§ 22 KV M-V
§ 2 BauGB
Für die Stadtentwicklung und zur Stärkung des Wohn- und Wirtschaftsstandortes Malchin ist es unumgänglich, weitere attraktive Wohnstandorte zu schaffen.
Der Vorhabenträger ((Dreihand GmbH) möchte am Standort „Am alten Bahndamm“ in unmittelbarer Nähe des Wohngebietes „Blumenstraße“ ein neues Wohngebiet entwickeln.
Der Flächennutzungsplan der Stadt Malchin weist für den Geltungsbereich des B-Plangebietes eine Grünfläche mit Zweckbestimmung Kleingärten aus. Darum ist zur Durchführung des Planverfahrens auch die Anpassung/Änderung des Flächen-nutzungsplanes erforderlich.
Zur Erlangung von Baurecht ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig.
Mit dem Aufstellungsbeschluss wird das Bauleitplanverfahren eingeleitet.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Stadt Malchin entstehen keine Kosten.
Der Vorhabenträger übernimmt alle Kosten für die Planung (F-Plan/B-Plan).
Zwischen der Stadt Malchin und dem Vorhabenträger werden dazu gemäß der §§ 11und 12 BauGB öffentlich-rechtliche Verträge (Städtebaulicher- und Durchführungsvertrag sowie Erschließungsvertrag) abgeschlossen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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2,8 MB
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2
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(wie Dokument)
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2,7 MB
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3
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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