Beschlussvorlage - 2020/MC/083

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Beschlüsse 2015/MC/733 und 2019/MC/071 werden aufgehoben.

 

Dem Antrag auf Gewährung einer Zuwendung in Höhe von 659.520,00 € (Netto) durch das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung wird die Zustimmung erteilt. Der Eigenanteil in Höhe von 73.280 € ist im Haushalt eingestellt.

 

Folgende Maßnahmen sollen bei Gewährung der Zuwendung umgesetzt werden:

  1. Badewassererwärmung mittels solarer Anlagen und Gasbrennwerttherme
  2. Abdeckung des Badewassers
  3. Errichtung eines Funktionsgebäudes
  4. Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Funktionsgebäude

 

Die verbindlichen Festlegungen aus dem beschlossenen Haushaltssicherungskonzept vom 08.03.2017 behalten weiterhin ihre Gültigkeit.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Mit Beschluss der Stadtvertretung 2015/MC/733 wurde festgelegt, dass die Badewasser-erwärmung in der Variante „Thermoabsorberanlage/ Abdeckung des Freibadbeckens“ erfolgen soll. Die Realisierung der Maßnahme stand unter dem Vorbehalt der Finanzierung über entsprechende Fördermittel.

Die Maßnahme konnte wegen fehlender Fördermittel bisher nicht realisiert werden. Im Jahre 2018 eröffnete sich nach Gesprächen des Bürgermeisters mit dem Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung die Möglichkeit einer Förderung für eine flexible Überdachung des Schwimmbeckens. Der Stadt Malchin wurden dafür Fördermittel in Höhe von 792.000 € in Aussicht gestellt. Der von der Stadtvertretung mit Beschluss-Nr. 2019/MC/071 beschlossene Bau der flexiblen Dachkonstruktion konnte wegen stark gestiegener Kosten nicht umgesetzt werden. Nach erneuten Gesprächen mit dem Fördermittelgeber besteht die Förderungsmöglichkeit auch für die in diesem Beschluss vorgeschlagene Variante.

Für die Beantragung ist aber ein erneuter Beschluss der Stadtvertretung erforderlich, da die Positionen Funktionsgebäude, Photovoltaikanlage und Zusatzbeheizung über eine Gasbrennwerttherme im Beschluss 2015/MC/733 noch nicht enthalten waren.

Der mit der Photovoltaikanlage erzeugte Strom ist für den Eigenverbrauch im Schwimmbad vorgesehen. Die Anlage soll eine Fläche von ca. 200m² aufweisen. Eine solche Anlage liefert maximal 25 kWp. Es wird angenommen, dass die Anlage an den ca. 122 Saisontagen über 6 Stunden eine Leistung von 20 kW liefert. Dadurch wäre eine Reduzierung des extern bezogenen Stroms um ca. 14.600,00 kWh möglich. Im Peenebad wurden im Jahr 2019 ca. 65.000,00 kWh verbraucht. Eine kWh kostete 0,24 €. Damit könnten die Stromkosten um ca.  3.500,00 € gesenkt werden.

Mit der im Projekt vorgesehenen Gasbrennwerttherme ist eine Zusatzheizung für das Schwimmbad vorgesehen. Mit der Therme soll ausschließlich eine temporäre Zusatzbeheizung für besondere Anlässe abgesichert werden. Die zusätzlichen Kosten für den Bezug von Gas sollen dabei die Einsparungen durch die Photovoltaikanlage nicht überschreiten.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Sachkonto:

   Betrag

       €

Erg.-HH

Fin.-HH

(investiv)

einmalig

laufend

Bemerkungen

 

 

 

 

 

 

 

Ausgaben:

 

 

 

 

 

 

 

732.800,00 €

 

x

x

 

Nettobetrag

Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

659,520,00 €

 

x

x

 

Nettobetrag

 

Die Gesamtmaßnahme ist- wie im Finanzierungsplan zum Förderantrag dargestellt- im Doppelhaushalt der Stadt für die Haushaltsjahre 2020/21 und in der Finanzplanung für die Jahre 2022 und 2023 veranschlagt.
Der Haushalt ist rechtsaufsichtlich genehmigt.

 

Durch die Umsetzung der Maßnahme- unter der Maßgabe, dass die zusätzlichen Heizkosten durch die eingesparten Stromkosten abgefangen werden- ist dennoch mit jährlichen saldierten zusätzlichen Aufwendungen in Höhe von ca. 5.000 € zu rechnen.

Diese sind durch Einsparungen im Betrieb des Peenebades bzw. durch die Neufestsetzung der Benutzungsgebühren auszugleichen.

 

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Anlagen

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