Informationsvorlage - 2020/MC/066

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Information:

Das gemeindliche Einvernehmen zum aufstellen eines Wohnmobils in der Gemarkung Malchin, Flur 3 auf dem Flurstück 7/16 wurde durch den Bürgermeister am 10.09.2020 erteilt.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§35 BauGB Bauen im Außenbereich

§36 BauGB Stellungnahme der Gemeinde

§22 KV Entscheidung der Gemeinde

 

Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich welcher im F-Plan der Stadt Malchin als Kleingartenanlage gekennzeichnet ist. Diese Kleingartenanlage erfüllt jedoch nicht die Anforderungen an eine Kleingartenanlage nach Bundeskleingartengesetz, dementsprechend kann von einer größt möglichen Bebauung von 24 m² abgesehen werden. Zusätzlich werden durch das Vorhaben öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und auch die Erschließung ist gesichert wonach der Tatbestand des § 35 BauGB (2) erfüllt wird.

 

§ 35 BauGB (2): Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine,da es sich um einen privaten Bauantrag handelt.

 

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