Informationsvorlage - 2020/MC/066
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellen eines Wohnmobils in der Gemarkung Malchin, Flur 3 auf dem Flurstück 7/16
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Körperschaft:
- Stadt Malchin
- Federführend:
- Amt für Bau- und Liegenschaften
- Verantwortlicher:
- Herr R. Gellert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Stadt Malchin
|
|
|
|
|
02.11.2020
|
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
§35 BauGB Bauen im Außenbereich
§36 BauGB Stellungnahme der Gemeinde
§22 KV Entscheidung der Gemeinde
Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich welcher im F-Plan der Stadt Malchin als Kleingartenanlage gekennzeichnet ist. Diese Kleingartenanlage erfüllt jedoch nicht die Anforderungen an eine Kleingartenanlage nach Bundeskleingartengesetz, dementsprechend kann von einer größt möglichen Bebauung von 24 m² abgesehen werden. Zusätzlich werden durch das Vorhaben öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und auch die Erschließung ist gesichert wonach der Tatbestand des § 35 BauGB (2) erfüllt wird.
§ 35 BauGB (2): Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.
