Beschlussvorlage - 2020/BAS/023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Das gemeindliche Einvernehmen der Gemeinde Basedow für den Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Nebengebäude in der Gemarkung Basedow, Flur 12, Flurstück 323 wird erteilt.

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 KV M-VEntscheidung der Gemeinde

§ 36 BauGBStellungnahme der Gemeinde

§ 34 BauGBZulässigkeit von Vorhaben der im Zusammenhang bebauten Ortsteile

 

Satzung der Gemeinde Basedow über die Festlegung und Abrundung der im Zusammenhang bebauten Ortslage für den Ortsteil Gessin

 

Es ist vom Bauherrn die gesicherte Erschließung des Grundstückes durch den WZV zu prüfen.

Die Grundstückszufahrt ist mit der Gemeinde Basedow über Amt Malchin am Kummerower See abzustimmen.

 

Die im Bauausschuss vom 10.08.2020 getroffenen Festlegungen über die Abweichungen im Bezug zur Abrundungssatzung wurden berücksichtigt und in den Bauantrag eingearbeitet.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine finanziellen Auswirkungen, da es sich um ein privates Bauvorhaben handelt.

 

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