Informationsvorlage - 2020/MC/063

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

In Abstimmung mit dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Bauamt wird das Bauvorhaben Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit einzeln stehender Garage in der Flur 1, Gemarkung Salem, auf dem Flurstück 33/22 genehmigungsfrei gestellt, da die Bedingungen aus dem § 62 Abs.1 und 2 L-BauO MV erfüllt sind. Demzufolge wird kein Genehmigungsverfahren durchgeführt und eine Untersagung nach §15 Abs.1 BauGB (Veränderungssperre) wird beim Landkreis nicht beantragt.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 Kommunalverfassung Entscheidung der Gemeinde

§ 62 L-Bau O M-V Genehmigungsfreistellung

§ 15 BauGB Zurückstellung von Baugesuchen

B-Plan Nr.4 der Stadt Malchin  „Am Wiesengrund“

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine, das Bebauungsgebiet ist erschlossen.

 

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