Beschlussvorlage - 2020/BAS/025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Dem Bürgermeister wird gemäß § 60 Absatz 5 Satz 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern für den vom Jahresabschluss 2019 abgedeckten Zeitraum Entlastung erteilt.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Basedow zum 31.12.2019 gemäß § 3 a Kommunalprüfungsgesetz M-V in seiner Sitzung am  08.09.2020   geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in einem Prüfbericht und einem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst.

 

Die Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt, so dass der Entlastung des Bürgermeisters nichts entgegensteht.

 

Die begründenden Unterlagen sind als Anlagen der Beschluss-Vorlage 2020/BAS/024 beigefügt. 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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