Beschlussvorlage - 2020/MC/049

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die während der Öffentlichkeits- und der Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß § 1 Abs. 7 BauGB auf der Grundlage, des in der Anlage beigefügten Abwägungsprotokolls abgewogen.

Das Ergebnis der Abwägung ist auf der Grundlage von § 3 Abs. 2 BauGB den betreffenden Trägern öffentlicher Belange mitzuteilen.

 

Reduzieren

Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 KV M-V

§ 1 Abs. 7 BauGB

 

Die Stadtvertretung Malchin hat mit Beschluss 2020/MC/007 vom 09.04.2020 den Entwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 1Mühlenfeld“ der Stadt Malchin gebilligt und die  Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung und Beteiligung der Nachbargemeinden beschlossen. Der Planentwurf lag vom 04.05.2020 bis zum 05.06.2020 im Rathaus der Stadt Malchin öffentlich aus. Außerdem wurden die auszulegenden Unterlagen in das Internet unter www.malchin.de eingestellt. 

Parallel hierzu erfolgte die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden.

Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens wurden keine grundsätzlichen Einwände und Bedenken gegen den Entwurf des B-Planes Nr. 1 vorgebracht. Die Hinweise werden gemäß anliegendem Abwägungsprotokoll berücksichtigt.  

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Für die Stadt Malchin entstehen keine Kosten. Die Finanzierung und Durchführung des Bauleitplanverfahrens obliegt gemäß städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt Malchin und der Firma MES Solar XXX GmbH & Co KG Parchim vom 21.06.2017 dem Vorhabenträger.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...