Beschlussvorlage - 2020/MC/048

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der vorliegende Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Malchin (Stand 14.08.2020) einschließlich der Begründung mit Umweltbericht werden gebilligt. Es wird beschlossen den Entwurf öffentlich auszulegen sowie die Behörden, Nachbar-gemeinden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu beteiligen.

 

Der Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Außerdem sind gemäß § 4 a Abs. 4 BauGB der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 auszulegenden Unterlagen zusätzlich in das Internet (www.malchin.de) einzustellen.  

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Die Stadtvertretung Malchin hat in ihrer Sitzung am 29.01.2018 den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Malchin für den Bereich des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 1 „Mühlenfeld“ gefasst und das damit verbundene Bauleitplanverfahren eingeleitet.

Eine Änderung des seit 03.12.2017 rechtskräftigen Flächennutzungsplanes der Stadt Malchin ist notwendig, da der B-Plan Nr. 1 der Stadt Malchin nicht vollständig den Darstellungen des rechtskräftigen Flächennutzungsplanes entspricht. Um dem Entwicklungsgebot nach § 8 BauGB nachzukommen, erfolgt die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Mühlenfeld“.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Vorentwurf der 1. Änderung des Flächen-nutzungsplanes erfolgte als öffentliche Auslegung in der Zeit vom 04.05.2020 bis zum 05.06.2020. Parallel hierzu erfolgte die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und die Hinweise gemäß anliegender Abwägungstabelle bei der Erarbeitung des Entwurfes berücksichtigt.   

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Für die Stadt Malchin entstehen keine Kosten. Die Finanzierung und Durchführung des Bauleitplanverfahrens obliegt gemäß städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt Malchin und der Firma MES Solar XXX GmbH & Co KG Parchim vom 21.06.2017 dem Vorhabenträger.

 

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Anlagen

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