Beschlussvorlage - 2020/MC/047

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der vorliegende Entwurf der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 31 „Wohnbebauung Wendischhagen“ der Stadt Malchin, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) einschließlich der Begründung wird gebilligt.

Es wird beschlossen den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes während der Dienst- und Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Malchin öffentlich auszulegen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu beteiligen. Außerdem sind die Nachbargemeinden zu beteiligen.

 

Der Beschluss über die Öffentlichkeitsbetetiligung ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Außerdem sind gemäß § 4 a Abs. 4 BauGB der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 auszulegenden Unterlagen zusätzlich in das Internet (www.malchin.de) einzustellen. 

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 KV M-V – Entscheidung der Gemeinde

§§ 3 - 4a BauGB  - Vorschriften zur Beteiligung

 

Die Stadtvertretung Malchin hat in ihrer Sitzung am 03.12.2019 den Aufstellungsbeschluss für die Satzung über den vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 31 „Wohnbebauung Wendischhagen“ gefasst und das damit verbundene Bauleitplanverfahren eingeleitet. Als nächste Stufe ist nun die Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Behörden und Nachbargemeinden durchzuführen.  

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Für die Stadt Malchin entstehen keine Kosten. Die Durchführung und Finanzierung des Bauleitplanverfahrens sowie des Vorhabens selbst obliegt dem Vorhabenträger. Zwischen der Stadt Malchin und dem Vorhabenträger wurde dazu am 18.11.2019 ein Städtebaulicher- und Durchführungsvertrag geschlossen, der durch die Stadtvertretung mit Beschluss vom  03.12.2019 (2019/MC/139) gebilligt wurde.  

 

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Anlagen

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