Beschlussvorlage - 2020/KU/025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der vorliegende überarbeitete Entwurf des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kummerow (Stand Juni 2020) einschließlich der Begründung mit Umweltbericht sowie der Landschaftsplan werden gebilligt. Es wird beschlossen den überarbeiteten Entwurf öffentlich auszulegen sowie die Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu beteiligen.

 

Der Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Außerdem sind gemäß § 4 a Abs. 4 BauGB der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 auszulegenden Unterlagen zusätzlich in das Internet (www.malchin.de) einzustellen.  

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 KV M-V

§§ 2- 4 BauGB

 

Die Gemeindevertretung Kummerow hat am 17.09.2018 die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Flächennutzungsplanes sowie die Beteiligung der Behörden, Nachbar-gemeinden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, beschlossen.

Gemäß Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom 17.09.2018 (2018/KU/024) war der Entwurf zu überarbeiten und mehrere Änderungen einzuarbeiten.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte dann vom 12.11.2018 bis zum 12.12.2018. Parallel hierzu erfolgte die Trägerbeteiligung.

Im Ergebnis der Trägerbeteiligung, insbesondere durch die Stellungnahme des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte vom 28.01.2019 wurde festgestellt, dass der Flächen-nutzungsplan in der vorgelegten Fassung nicht genehmigungsfähig ist.

In einer Beratung mit dem Landkreis am 03.09.2019 wurde besprochen unter welchen Voraussetzungen der F-Plan genehmigt werden könnte. Die entsprechenden Änderungen wurden nunmehr eingearbeitet. Der überarbeitete Entwurf soll nun erneut öffentlich ausgelegt werden. Parallel dazu erfolgt auch die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden.    

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Gemeinde trägt die Kosten für die Erstellung des Flächennutzungsplanes auf der Grundlage des Grundsatzbeschlusses der Gemeindevertretung zur Fortführung der Flächennutzungsplanung vom 30.11.2015. Die Kosten werden im Haushalt der Gemeinde Kummerow unter der Haushaltsstelle 2/5.1.1.00.562510 eingestellt.  

 

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Anlagen

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