Beschlussvorlage - 2020/GIE/011
Grunddaten
- Betreff:
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Haushaltssatzung der Gemeinde Gielow für das Haushaltsjahr 2020 und 2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Gielow
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste und Finanzen
- Verantwortlicher:
- Frau M. Zoschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Gielow
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Entscheidung
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18.06.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die beigefügte Haushaltssatzung der Germeinde Gielow für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 einschließlich Anlagen wird beschlossen.
Sach- und Rechtslage:
§43 ff i. V. m. § 144 KV M-V
Die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 sind gemäß § 45 Abs. 2 KV M-V aufgestellt.
Im Jahr 2019 wurde eine Vielzahl von haushaltsrechtlichen Bestimmungen für die Kommunen des Landes geändert.
Nach den mit Wirkung zum 01.08.2019 in Kraft getretenen Verwaltungsvorschriften zur Gemeindehaushalts- und Gemeindekassenverordnung bestand ein Wahlrecht hinsichtlich der Anwendung der gesetzlichen Vorgaben.
Von diesem Wahlrecht wurde von Seiten der Verwaltung derart Gebrauch gemacht, dass für das Planaufstellungsverfahren für den Doppelhaushalt 2020 und 2021 noch die Verwaltungsvorschriften vom 20. Mai 2016 angewandt wurden.
Eine Ausnahme war die gesetzlich vorgeschriebene Nutzung des neuen Musters für die Haushaltssatzung.
In Bezug auf die weiteren Aspekte im Zusammenhang mit der vorliegenden Planung wird auf die Anlagen verwiesen.
Finanzielle Auswirkungen:
Siehe Anlagen
Anlagen:
Haushaltssatzung und Haushaltsplan für die Jahre 2020 und 2021
