Beschlussvorlage - 2020/MC/041

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Zur Bürgervorsteherin wird Frau Dr. Kerstin Mahnke gewählt.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Gemäß § 28 Abs. 2 KV M-V i. V. m. § 3 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Malchin ist eine Bürgervorsteherin bzw. ein Bürgervorsteher zu wählen.

Aufgrund des Todesfalls von Bürgervorsteher, Herrn Andreas Hammermüller ist die Nachwahl erforderlich.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Bürgervorsteherin erhält eine monatliche funktionsbezogene Aufwandsentschädigung von 360 Euro.

 

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