Beschlussvorlage - 2020/MC/042

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Zum 1. Stellvertreter der Bürgervorsteherin wird Herr Frank Jahnel gewählt.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Gemäß § 28 Abs. 5 KV M-V i. V. m. § 3 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Malchin ist eine erste Stellvertretung der Bürgervorsteherin zu wählen.

 

Durch die Mandatsniederlegung von Frau Bärbel Feger wird die Nachwahl erforderlich.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Entschädigung der Stellvertreter des Bürgervorstehers richtet sich nach § 10 der Hauptsatzung: „… für die Dauer der Vertretung in Höhe von einem Dreißigstel (der funktionsbezogenen Aufwandsentschädigung des Bürgervorstehers) pro Vertretungstag…“

 

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