Beschlussvorlage - 2020/MC/021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Jahresabschluss der Stadt Malchin zum 31.12.2018 wird gemäß § 60 Abs.5 Satz 1 KV M-V festgestellt.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Stadt Malchin zum 31.12.2018 geß §§ 3, 3a Kommunalprüfungsgesetz M-V (KPG M-V) in seiner Sitzung am  geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in einem Prüfbericht und einem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst.

 

Die Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt, so dass der Feststellung des Jahresergebnisses nichts entgegensteht.

 

Die Bilanzsumme beträgt 55.707.174,508 €. Das Eigenkapital zum 31.12.2018 umfasst eine Summe von 33.540.195,68 €. Das wirtschaftliche Eigenkapital (Eigenkapital unter Einbeziehung der Sonderposten) beträgt 79,9 % des Gesamtvermögens.

 

Die Ergebnisrechnung schließt mit einem Überschuss in Höhe von 380.006,65 € ab.

 

Die Finanzrechnung zum 31.12.2018 stellt ordentliche und außerordentliche Ein- und Auszahlungen in Höhe von 1.024.888,93 € dar. Unter Berücksichtigung der planmäßigen Tilgung von Krediten für Investitionmaßnahmen in Höhe von 271.585,72 € stehen der Stadt Malchin 965.766,22 € liquide Mittel zum 31.12.2018 zur Verfügung.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Ergebnisse werden vorgetragen und fließen in die Rechnungslegung des Folgejahres ein.

 

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Anlagen

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