Beschlussvorlage - 2020/MC/026

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bildung einer Aufwands/Auszahlungssermächtigung im Jahr 2019 für das Haushaltsjahr 2020 wird gemäß § 15 GemHVO-Doppik M-V im Produktsachkonto 1.1.4.03.523100 und 1.1.4.03.723100 – Unterhaltung der Grundstücke,  Außenanlagen, Gebäude- und Gebäudeeinrichtungen – in Höhe von 2.289,00 € genehmigt.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 KV M-V             Stadtvertretung

§ 15 GemHVODoppik M-V

 

In der Planung für das Haushaltsjahr 2019 wurde im o. g. Sachkonto ein Haushaltsansatz in Höhe von 10.400 € bewilligt. Durch die Fusion mit der Gemeinde Duckow werden die Dienstleitungen der Unterhaltung durch den Stadtbauhof Malchin durchgeführt. Für die Lagerung von Technik und Utensielien der Bewirtschaftung soll eine Räumlichkeit Vorort errichtet werden. Da es sich nicht um eine Investitonsmaßnahme handelt, sondern lediglich das Baumaterial für die Errichtung des Kleinlagers erworben werden soll, hat das Fachamt für die nicht verbrauchten Haushaltsmittel eine Ermächtigung beantragt. Die Haushaltssatzung 2019 sah keine Übertragung von Haushaltsmittel vor. Die Genehmigung wird hiermit nachgeholt und die Summe in Höhe von 2.289,00 € vom Haushaltsjahr 2019 in das Haushaltsjahr 2020 übertragen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Beschlussvorschlag

 

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