Beschlussvorlage - 2020/MC/030

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Jahresabschluss für das Städtebauliche Sondervermögen „Altstadt“ und „Nördliche Altstadt“ zum 31.12.2018 wird gemäß § 60 Absatz 5 Satz 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Vorpommern festgestellt.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Malchin prüfte den Jahresabschluss für das Städtebauliche Sondervermögen „Altstadt“ und „Nördliche Altstadt“ gemäß § 3a Kommunalprüfungsgesetz M-V in seiner Sitzung am 14.05.2020.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in einem Prüfbericht und einem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst.

 

Die Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt, so dass der Feststellung des Jahresergebnisses nichts entgegensteht.

 

Die Bilanzsumme beträgt 749.579,31 €. Das Eigenkaptal zum 31.12.2018 beträgt 301.770,71 €. Das wirtschaftliche Eigenkapital (Eigenkapital unter Einbeziehung der Sonderposten) beträgt 96,69 % des Gesamtvermögens.

 

Die Ergebnisrechnung ist ausgeglichen und schließt mit einem Ergebnis in Höhe von 0,00 € ab. Der Bestand der liquiden Mittel zum 31.12.2018 beträgt 258.971,41 €.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Ergebnisse werden vorgetragen und fließen in die Rechnungslegung des Folgejahres ein.

 

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Anlagen

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